Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Im Falle von "WebFox"-Angeboten, -Lieferungen und -Leistungen gelten hinsichtlich des Nutzungsrechtes, des Nutzungsumfangs, des Schutzes des Lizenzmaterials, der Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen sowie des anwendbaren Rechts die "Lizenzvergabebedingungen WebFox".
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Überlassen der Software-Produkte Die Bodo Peters TK-Management GmbH räumt dem Kunden das zeitlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht ein, die SoftwareProdukte in unveränderter Form auf den vom Kunden betriebenen Geräten unter den Betriebssystemen, die von der Bodo Peters TKManagement GmbH angegeben werden, zu nutzen. Die Nutzung wird ermöglicht durch einen von der Bodo Peters TK-Management GmbH gelieferten Zusatzstecker (Dongle) bzw. Systemschlüssel. Eine Weiterveräußerung der Software ist ausgeschlossen.
1.4 Die Bodo Peters TK-Management GmbH übergibt dem Kunden zu jedem Software-Produkt die dazugehörige Dokumentation, 1 Exemplar kostenlos, weitere können kostenpflichtig erworben werden.
1.5 Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Software-Produkt bis zu 2 Kopien herstellen. (Ziffer 17.3 Schutz- und Urheberrechte)
1.6 Das Quellprogramm ist bei Notar Reinhard Esche, Schulstraße 5, 24568 Kaltenkirchen, hinterlegt.

2 Angebot
2.1 Für unsere Angebote gilt die dort genannte Bindefrist. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind, Grundlage des Angebots ist allein der Angebotstext.
2.2 An mündliche Angebote oder Zusagen sind wir nur gebunden, wenn diese noch am selben Tag schriftlich oder per Fax bestätigt worden sind.
2.3 Ein Angebot beinhaltet ausschließlich die Funktionalitäten und Leistungsmerkmale der beigefügten Produktspezifikation oder der detailliert spezifizierten Positionen im Angebot bzw. Pflichtenheft. Nicht beschriebene Komponenten bedürfen eines separaten Angebots. 2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Beschreibungen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk Kropp zuzüglich Porto und Verpackung zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Mündliche Aussagen zu Terminen und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich entsprechend bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Bei umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt auch Teillieferungen auszuführen und zu berechnen.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen und Bedingungen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder teilweise unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit neu zu vereinbaren oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat für den Fall der Fristverlängerung ein Kündigungsrecht für nicht erbrachte Teilleistungen.
4.4 Falls die Bodo Peters TK-Management GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der Bodo Peters TK-Management GmbH (oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist nach Ablauf derselbigen) - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls der Lieferverzug auf einer von der Bodo Peters TK-Management GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
4.6 Beruht der von der Bodo Peters TK-Management GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

5 Liefer- und Leistungsumfang
5.1 Die Systeme der Bodo Peters TK-Management GmbH sind für gebrauchsübliche Netzverhältnisse entwickelt worden.
5.2 Das Programm kann dem Kunden zugesandt werden, der Kunde installiert das System dann selbst. Eine Installationsbeschreibung wird mitgeliefert, wenn eine dem Kunden zugesandte Checkliste vollständig ausgefüllt zurückgesandt wurde.
5.3 Zusatzleistungen und Verlustzeiten, wie z. B. Wartezeiten bei der Inbetriebnahme etc., werden nachgewiesen und zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
5.4 Ist eine Abnahme vereinbart, so gilt sie als erteilt, wenn die bestellten Funktionalitäten im wesentlichen fehlerfrei demonstriert sind. Die Abnahme gilt ebenfalls als gegeben, wenn 2 Wochen nach Lieferung keine Mängelrüge erfolgt ist.
5.5 Falls bei der Installation der Bodo Peters TK-Management GmbH-Software Inkompatibilitäten mit bestehender Kunden-Hard-/Software auftreten, kann eine Aufrüstung der Kunden-Hardware erforderlich sein. Diese ist nicht im Lieferumfang der Bodo Peters TK-Management GmbH enthalten.

6 Gefahrübergang - Versand/Verpackung
6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Bodo Peters TK-Management GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-FreiLieferung - gehen zu Lasten des Kunden.
6.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Bodo Peters TK-Management GmbH die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

7 Gewährleistung/Haftung/Verjährung
7.1 Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen.
7.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Produkts, auch bei nachgelieferten Softwareversionen, nachgekommen ist bzw. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt hat.
7.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten durch den Kunden oder anderen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt die Gewährleistungsverpflichtung.
7.4 Die Bodo Peters TK-Management GmbH ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der Bodo Peters TK-Management GmbH zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die Bodo Peters TKManagement GmbH - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Bodo Peters TK-Management GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der Bodo Peters TK-Management GmbH für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
7.5 Zeigt der Kunde einen Mangel an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns bzw. durch den Hersteller heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängeln ist, hat der Kunde uns die durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- bzw. Testkosten einschließlich eventuell entstandener Frachtkosten zu erstatten.
7.6 Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von der Bodo Peters TK-Management GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Bodo Peters TK-Management GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Bodo Peters TK-Management GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Bodo Peters TKManagement GmbH im Übrigen nicht. Die in Ziffer 7.6 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von der Bodo Peters TK-Management GmbH betroffen ist.
7.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung von der Bodo Peters TKManagement GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar.
7.9 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Bodo Peters TK-Management GmbH beträgt 1 Jahr.

8 Wartung/Dienstleistung/Laufzeit/Kündigung
8.1 Ein Wartungsvertrag ist zwingender Bestandteil jedes Auftrags für ein Softwareprodukt. Es beinhaltet Wartung und notwendige Dienstleistung.
8.2 Mit dem Ende der Gewährleistung umfasst die Wartung auch die Fehlerbeseitigung im Umfang der Gewährleistung (Ziffer 7).
8.3 Die Wartungspreise sind mit Lieferung des Programms bzw. der Module anteilsmäßig für die folgenden Monate des laufenden Jahres im Vorwege zu zahlen.
8.4 Die Wartung beginnt mit Abschluss des Wartungsvertrags.
8.5 Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer für den Wartungsvertrag beträgt den verbleibenden Zeitraum bis zum 31.12. des laufenden Jahres, gerechnet vom Monat der Installation. Der Wartungsvertrag kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer.
8.6 Wartungsleistungen seitens der Bodo Peters TK-Management GmbH können nur erbracht werden, soweit die Software auf der bei Vertragsschluss abgestimmten Netzkonstellation eingesetzt wird. Änderungen in dieser Hinsicht bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
8.7 Das Programm beinhaltet Datenbanken, die nur im Rahmen von Dienstleistungen durch die Bodo Peters TK-Management GmbH aktualisiert werden können. Für die Pflege dieser Datenbanken wird im Rahmen des Wartungsvertrags die Dienstleistung mit realisiert und ist Bestandteil des Wartungsvertrags. Eine Wartung ohne diese Dienstleistung ist nicht möglich.

9 Leistungsausschluss Wartung und Dienstleistung
Folgende Leistungen sind nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt: a) Wartungsdienste für Software, die durch den Kunden oder Dritte verändert wurde. b) Wartungsdienste an Programmteilen, die nicht zur Originalfassung der Software gehören. c) Wartungsdienste für Programmteile, deren Funktion von anderen Programmen, die nicht von der Bodo Peters TK-Management GmbH geliefert wurden, abhängen. d) Die notwendige Anpassung der Software bei Änderung bestehender Betriebssysteme. e) Leistungen zur Beseitigung von Schäden, die durch Produktmängel dritter Produkte, Hardware-Ausfall, höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung der Software verursacht wurden. f) Vom Kunden gewünschte Beratungs-, Unterstützungs- und Software-Engineering-Leistungen.

10 Rechte
10.1 Die Arbeitsergebnisse der vertragsgemäßen Wartungsleistungen sowie der überlassenen Softwareversionen und Daten dürfen vom Kunden in eben der gleichen Weise genutzt werden, wie er dies nach dem Vertrag über den Erwerb der zu wartenden Software tun darf.
10.2 Eine weitergehende Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Bodo Peters TK-Management GmbH behält alle übrigen Verwertungsrechte, insbesondere auch das Recht, gleiche Arbeitsergebnisse Dritten zur Verfügung zu stellen.

11 Mitwirkungspflichten
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassene Software und Daten regelmäßig in geeigneter Weise zu sichern. Der Verkäufer kann im Bedarfsfall nur die gesicherten Daten wiederherstellen.
11.2 Der Kunde stellt der Bodo Peters TK-Management GmbH auf Verlangen die zur Erfüllung seiner Wartungs- und Serviceleistungen notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zur Verfügung. Hierzu gehören ein schriftlicher Mängelbericht sowie die Bereitstellung von Ein- und Ausgabedaten oder andere zur Veranschaulichung der Mängel geeignete Unterlagen, insbesondere a) eine Mängelbeschreibung, b) bei fehlerhaften Ergebnissen die Zwischenergebnisse und die nach Meinung des Kunden richtigen Ergebnisse, c) bei Programmabbruch die dem Abbruch vorangehende Konstellation.
11.3 Bei Bedarf gestattet der Kunde den für Wartungs- und Serviceleistungen verantwortlichen Mitarbeitern der Bodo Peters TK-Management GmbH den Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen, auf denen die überlassene Software installiert ist. Der Kunde hält für die vor Ort durchzuführenden Leistungen die erforderlichen technischen Einrichtungen, insbesondere Stromversorgung, Datenleitung, Netzkomponenten u. ä. funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.

12 Nebenpflichten
12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Vertragsparteien verpflichten auch Ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
12.2 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung und Erfüllung dieses Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutz erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist auf Verlangen beider Vertragspartner nachzuweisen.

13 Schulung
13.1 Die Schulung umfasst die Information über die jeweilige Software und die vom Kunden eingesetzten Module bzw. Anpassungen durch einen Mitarbeiter der Bodo Peters TK-Management GmbH.
13.2 Der Preis für die Schulung einschließlich Spesen wird fällig, nachdem die Schulungsleistung erbracht und die Rechnung dem Kunden zugegangen ist.

14 Retouren
14.1 Alle Rücklieferungen vom Kunden an uns haben mit vorausbezahlter Fracht zu erfolgen. Fehlermeldungen müssen schriftlich mit entsprechenden Unterlagen wie Fehlerbeschreibung etc. erfolgen.

15 Eigentumsvorbehalt
15.1 Die Bodo Peters TK-Management GmbH behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
15.2 Der Kunde hat die Bodo Peters TK-Management GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der Bodo Peters TK-Management GmbH alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
15.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von der Bodo Peters TK-Management GmbH nicht nach, so kann die Bodo Peters TK-Management GmbH die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch die Bodo Peters TK-Management GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die Bodo Peters TKManagement GmbH ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten der Bodo Peters TK-Management GmbH - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

16 Zahlungsbedingungen
16.1 Der Kaufpreis ist mit Eingang der Rechnung beim Kunden fällig.
16.2 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Bodo Peters TK-Management GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Bodo Peters TK-Management GmbH bleibt vorbehalten.
16.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Bodo Peters TK-Management GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

17 Schutz- und Urheberrechte/Vertragswidrige Nutzung der Softwar
e
17.1 Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und das Entgelt abzüglich eines Beitrags für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
17.2 Umgekehrt wird der Kunde uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert.
17.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
17.4 Für jeden schuldhaften vertragswidrigen Fall der Ermöglichung der Nutzung der Software und des Benutzerhandbuches durch Dritte, des Herstellens einer nicht genehmigten Kopie oder der Nutzung der Software auf weiteren Rechnern hat der Kunde jeweils einen Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises zu zahlen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Bodo Peters TK-Management GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt der Bodo Peters TK-Management GmbH vorbehalten.

18 Export

Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist Kropp. 
19.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren und Amtsgerichtssachen ist Schleswig, bei Landgerichtssachen ist es Flensburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 20 Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. 
Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.