Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
Im Falle von "WebFox"-Angeboten, -Lieferungen und -Leistungen gelten hinsichtlich des Nutzungsrechtes, des Nutzungsumfangs, des Schutzes des Lizenzmaterials, der Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen sowie des anwendbaren Rechts die "Lizenzvergabebedingungen WebFox".
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Überlassen der Software-Produkte.
Die Bodo Peters TK-Management GmbH räumt dem Kunden das zeitlich
unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht ein, die Software-Produkte
in unveränderter Form auf den vom Kunden betriebenen Geräten unter den
Betriebssystemen, die von der Bodo Peters TK-Management GmbH angegeben
werden, zu nutzen. Die Nutzung wird ermöglicht durch einen von der Bodo
Peters TK-Management GmbH gelieferten Zusatzstecker (Dongle) bzw.
Systemschlüssel. Eine Weiterveräußerung der Software ist ausgeschlossen.
1.4 Die Bodo Peters TK-Management GmbH übergibt dem Kunden zu jedem
Software-Produkt die dazugehörige Dokumentation, 1 Exemplar kostenlos,
weitere können kostenpflichtig erworben werden.
1.5 Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Software-Produkt bis zu
2 Kopien herstellen. (Ziffer 17.3 Schutz- und Urheberrechte)
1.6 Das Quellprogramm ist bei Notar Reinhard Esche, Schulstraße 5, 24568 Kaltenkirchen, hinterlegt.
2. Angebot
2.1 Für unsere Angebote gilt die dort genannte Bindefrist. Bestellungen
gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind, Grundlage des Angebots ist allein der Angebotstext.
2.2 An mündliche Angebote oder Zusagen sind wir nur gebunden, wenn
diese noch am selben Tag schriftlich oder per Fax bestätigt worden sind.
2.3 Ein Angebot beinhaltet ausschließlich die Funktionalitäten und
Leistungsmerkmale der beigefügten Produktspezifikation oder der
detailliert spezifizierten Positionen im Angebot bzw. Pflichtenheft.
Nicht beschriebene Komponenten bedürfen eines separaten Angebots.
2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und
Angaben in Prospekten, Beschreibungen und schriftlichen Unterlagen
sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte
gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk Kropp zuzüglich Porto und Verpackung zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Mündliche Aussagen zu Terminen und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der
Ausführung, und verlängern sich entsprechend bei Verletzung von
Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Bei umfangreichen Aufträgen sind
wir berechtigt auch Teillieferungen auszuführen und zu berechnen.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen und Bedingungen, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder teilweise unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten auftreten, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu ver-
treten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer ange-messenen Anlaufzeit neu zu
vereinbaren oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat für den Fall der
Fristverlängerung ein Kündigungsrecht für nicht erbrachte
Teilleistungen.
4.4 Falls die Bodo Peters TK-Management GmbH schuldhaft eine
ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen
Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist -
beginnend vom Tage der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der Bodo
Peters TK-Management GmbH (oder im Fall der kalendermäßig bestimmten
Frist nach Ablauf derselbigen) - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet dem Kunden bei
Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls der Lieferverzug
auf einer von der Bodo Peters TK-Management GmbH zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
4.6 Beruht der von der Bodo Peters TK-Management GmbH zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
5. Liefer- und Leistungsumfang
5.1 Die Systeme der Bodo Peters TK-Management GmbH sind für gebrauchsübliche Netzverhältnisse entwickelt worden.
5.2 Das Programm kann dem Kunden zugesandt werden, der Kunde
installiert das System dann selbst. Eine Installationsbeschreibung wird
mitgeliefert, wenn eine dem Kunden zugesandte Checkliste vollständig
ausgefüllt zurückgesandt wurde.
5.3 Zusatzleistungen und Verlustzeiten, wie z. B. Wartezeiten bei der
Inbetriebnahme etc., werden nachgewiesen und zu den jeweils gültigen
Stundensätzen in Rechnung gestellt.
5.4 Ist eine Abnahme vereinbart, so gilt sie als erteilt, wenn die
bestellten Funktionalitäten im wesentlichen fehlerfrei demonstriert
sind. Die Abnahme gilt ebenfalls als gegeben, wenn 2 Wochen nach
Lieferung keine Mängelrüge erfolgt ist.
5.5 Falls bei der Installation der Bodo Peters TK-Management
GmbH-Software Inkompatibilitäten mit bestehender Kunden-Hard-/Software
auftreten, kann eine Aufrüstung der Kunden-Hardware erforderlich sein.
Diese ist nicht im Lieferumfang der Bodo Peters TK-Management GmbH
enthalten.
6. Gefahrübergang - Versand/Verpackung
6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden.
Die Bodo Peters TK-Management GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich
Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu
berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter
Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden.
6.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden
verzögert, so lagert die Bodo Peters TK-Management GmbH die Waren auf
Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.
7. Gewährleistung/Haftung/Verjährung
7.1 Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit,
Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren
Eigenschaften zu untersuchen.
7.2 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
des Produkts, auch bei nachgelieferten Softwareversionen, nachgekommen
ist bzw. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht
erkennbar waren, unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt hat.
7.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten durch den Kunden oder anderen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt die
Gewährleistungsverpflichtung.
7.4 Die Bodo Peters TK-Management GmbH ist nicht zur Gewährleistung
verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht
rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der Bodo Peters
TK-Management GmbH zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von
dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die Bodo Peters
TK-Management GmbH - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem
Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Bodo Peters
TK-Management GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung
der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der Bodo Peters
TK-Management GmbH für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung zu gewähren.
7.5 Zeigt der Kunde einen Mangel an einem unserer Produkte an und
stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns bzw. durch den Hersteller
heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängeln
ist, hat der Kunde uns die durch die unbegründete Mängelanzeige
entstandenen Prüf- bzw. Testkosten einschließlich eventuell
entstandener Frachtkosten zu erstatten.
7.6 Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet uneingeschränkt für
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen
Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden,
die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
sowie für alle Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von der Bodo Peters TK-Management
GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Soweit die Bodo Peters TK-Management GmbH bezüglich der Ware oder Teile
derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben
hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf
dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,
aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Bodo Peters
TK-Management GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet auch für Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Die Bodo Peters TK-Management GmbH haftet jedoch
nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden
und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Bodo Peters
TK-Management GmbH im Übrigen nicht. Die in Ziffer 7.6 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen von der Bodo Peters TK-Management GmbH betroffen ist.
7.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung von
der Bodo Peters TK-Management GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar.
7.9 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Bodo Peters TK-Management GmbH beträgt 1 Jahr.
8. Wartung/Dienstleistung/Laufzeit/Kündigung
8.1 Ein Wartungsvertrag ist zwingender Bestandteil jedes Auftrags für
ein Softwareprodukt. Es beinhaltet Wartung und notwendige
Dienstleistung.
8.2 Mit dem Ende der Gewährleistung umfasst die Wartung auch die Fehlerbeseitigung im Umfang der Gewährleistung (Ziffer 7).
8.3 Die Wartungspreise sind mit Lieferung des Programms bzw. der Module
anteilsmäßig für die folgenden Monate des laufenden Jahres im Vorwege
zu zahlen.
8.4 Die Wartung beginnt mit Abschluss des Wartungsvertrags.
8.5 Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die
Mindestvertragsdauer für den Wartungsvertrag beträgt den verbleibenden
Zeitraum bis zum 31.12. des laufenden Jahres, gerechnet vom Monat der
Installation. Der Wartungsvertrag kann schriftlich mit einer Frist von
drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens
jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer.
8.6 Wartungsleistungen seitens der Bodo Peters TK-Management GmbH
können nur erbracht werden, soweit die Software auf der bei
Vertragsschluss abgestimmten Netzkonstellation eingesetzt wird.
Änderungen in dieser Hinsicht bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
8.7 Das Programm beinhaltet Datenbanken, die nur im Rahmen von
Dienstleistungen durch die Bodo Peters TK-Management GmbH aktualisiert
werden können. Für die Pflege dieser Datenbanken wird im Rahmen des
Wartungsvertrags die Dienstleistung mit realisiert und ist Bestandteil
des Wartungsvertrags. Eine Wartung ohne diese Dienstleistung ist nicht
möglich.
9. Leistungsausschluss Wartung und Dienstleistung
Folgende Leistungen sind nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt:
a) Wartungsdienste für Software, die durch den Kunden oder Dritte verändert wurde.
b) Wartungsdienste an Programmteilen, die nicht zur Originalfassung der Software gehören.
c) Wartungsdienste für Programmteile, deren Funktion von anderen
Programmen, die nicht von der Bodo Peters TK-Management GmbH geliefert
wurden, abhängen.
d) Die notwendige Anpassung der Software bei Änderung bestehender Betriebssysteme.
e) Leistungen zur Beseitigung von Schäden, die durch Produktmängel
dritter Produkte, Hardware-Ausfall, höhere Gewalt oder unsachgemäße
Behandlung der Software verursacht wurden.
f) Vom Kunden gewünschte Beratungs-, Unterstützungs- und Software-Engineering-Leistungen.
10. Rechte
10.1 Die Arbeitsergebnisse der vertragsgemäßen Wartungsleistungen sowie
der überlassenen Softwareversionen und Daten dürfen vom Kunden in eben
der gleichen Weise genutzt werden, wie er dies nach dem Vertrag über
den Erwerb der zu wartenden Software tun darf.
10.2 Eine weitergehende Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Die Bodo Peters TK-Management GmbH behält alle übrigen
Verwertungsrechte, insbesondere auch das Recht, gleiche
Arbeitsergebnisse Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. Mitwirkungspflichten
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassene Software und
Daten regelmäßig in geeigneter Weise zu sichern. Der Verkäufer kann im
Bedarfsfall nur die gesicherten Daten wiederherstellen.
11.2 Der Kunde stellt der Bodo Peters TK-Management GmbH auf Verlangen
die zur Erfüllung seiner Wartungs- und Serviceleistungen notwendigen
Unterlagen und sonstigen Informationen zur Verfügung. Hierzu gehören
ein schriftlicher Mängelbericht sowie die Bereitstellung von Ein- und
Ausgabedaten oder andere zur Veranschaulichung der Mängel geeignete
Unterlagen, insbesondere
a) eine Mängelbeschreibung,
b) bei fehlerhaften Ergebnissen die Zwischenergebnisse und die nach Meinung des Kunden richtigen Ergebnisse,
c) bei Programmabbruch die dem Abbruch vorangehende Konstellation.
11.3 Bei Bedarf gestattet der Kunde den für Wartungs- und
Serviceleistungen verantwortlichen Mitarbeitern der Bodo Peters
TK-Management GmbH den Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen, auf
denen die überlassene Software installiert ist. Der Kunde hält für die
vor Ort durchzuführenden Leistungen die erforderlichen technischen
Einrichtungen, insbesondere Stromversorgung, Datenleitung,
Netzkomponenten u. ä. funktionsbereit und stellt diese in angemessenem
Umfang kostenlos zur Verfügung.
12. Nebenpflichten
12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und
von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung
dieses Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu
behandeln. Die Vertragsparteien verpflichten auch Ihre Mitarbeiter zur
Wahrung der Vertraulichkeit.
12.2 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass alle Personen, die mit
der Bearbeitung und Erfüllung dieses Vertrags betraut sind, die
gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach
Datenschutz erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist auf
Verlangen beider Vertragspartner nachzuweisen.
13. Schulung
13.1 Die Schulung umfasst die Information über die jeweilige Software
und die vom Kunden eingesetzten Module bzw. Anpassungen durch einen
Mitarbeiter der Bodo Peters TK-Management GmbH.
13.2 Der Preis für die Schulung einschließlich Spesen wird fällig,
nachdem die Schulungsleistung erbracht und die Rechnung dem Kunden
zugegangen ist.
14. Retouren
14.1 Alle Rücklieferungen vom Kunden an uns haben mit vorausbezahlter
Fracht zu erfolgen. Fehlermeldungen müssen schriftlich mit
entsprechenden Unterlagen wie Fehlerbeschreibung etc. erfolgen.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Die Bodo Peters TK-Management GmbH behält sich das Eigentum an der
Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Kaufvertrag vor.
15.2 Der Kunde hat die Bodo Peters TK-Management GmbH von allen
Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie
sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich
zu unterrichten. Der Kunde hat der Bodo Peters TK-Management GmbH alle
Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung
und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter
entstehen.
15.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung
von der Bodo Peters TK-Management GmbH nicht nach, so kann die Bodo
Peters TK-Management GmbH die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum
stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die
dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der
Vorbehaltssache durch die Bodo Peters TK-Management GmbH liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Die Bodo Peters TK-Management GmbH ist nach
Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der
Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten der Bodo Peters
TK-Management GmbH - abzüglich angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.
16. Zahlungsbedingungen
16.1 Der Kaufpreis ist mit Eingang der Rechnung beim Kunden fällig.
16.2 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers n Verzug, wenn er
den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang
der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät
der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Bodo Peters
TK-Management GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an,
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch die Bodo Peters TK-Management GmbH bleibt vorbehalten.
16.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Bodo Peters
TK-Management GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
17. Schutz- und Urheberrechte/Vertragswidrige Nutzung der Software
17.1 Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten,
falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten
durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind
alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des
Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf
eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung
durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir
dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts
verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart
abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder
das Produkt zurücknehmen und das Entgelt abzüglich eines Beitrags für
gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
17.2 Umgekehrt wird der Kunde uns gegenüber allen Ansprüchen des
Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen
uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben
oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert.
17.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige
Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen
einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Kunde darf
diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche
Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei
Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von
Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz
oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden
auch auf Kopien anzubringen.
17.4 Für jeden schuldhaften vertragswidrigen Fall der Ermöglichung der
Nutzung der Software und des Benutzerhandbuches durch Dritte, des
Herstellens einer nicht genehmigten Kopie oder der Nutzung der Software
auf weiteren Rechnern hat der Kunde jeweils einen Schadenersatz in Höhe
des Kaufpreises zu zahlen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn die Bodo Peters TK-Management GmbH einen höheren oder
der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung
weiterer Schadenersatzansprüche bleibt der Bodo Peters TK-Management
GmbH vorbehalten.
18. Export
Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer
schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Kunde für das
Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu
sorgen hat.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort ist Kropp.
19.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren und
Amtsgerichtssachen ist Schleswig, bei Landgerichtssachen ist es
Flensburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu
klagen.
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
20. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein
oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und
sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
